Wenn die Tage länger und die Nächte kürzer werden, alles blüht und die Vögel zwitschern, wird der eigene Garten gern zum zweiten Wohnzimmer. Damit man diese Zeit nicht nur selbst genießen kann, sondern auch die Nachbarn, gilt es in einem gemeinsamen Wohnbau ein paar Regeln zu beachten.
Die steigenden Temperaturen erhitzen nicht nur den Pool, sondern manchmal auch die Gemüter am Gartenzaun. Während sich ein Teil belästigt fühlt, befürchtet der andere Teil einen Eingriff in seinen privaten Freiraum. Wenn Kinder im Pool zu laut spielen oder die Gartenparty zu später Stunde noch im Gange ist, fühlen sich Nachbarn manchmal von Lärm gestört. Hier ist – wie so oft – die Kommunikation das A und O. So gilt es stets ein offenes Gespräch zu suchen, bevor die Exekutive eingeschalten wird. Prinzipiell sollte der Lärm jedoch sowohl tagsüber als auch nachts nicht überhandnehmen und laute Tätigkeiten wie Rasenmähen auf Werktage verschoben werden.
Beim Essen kommen bekanntlich die Leut‘ zsamm. Statt eines schnellen Gespräches am Hausflur, ist es oft hilfreich, seine Nachbarn besser kennenzulernen. Wie wäre es mit einer Einladung zum gemeinsamen Grillen, um über etwaige Nachbarschaftskonflikte zu sprechen? Foto: Adobe Stock
Wer Rücksicht nimmt, wohnt am besten
Neben Lärm führt gern auch ein beliebtes und köstliches Hobby zum Streit zwischen Nachbarn – das Grillen. Während der eine gar nicht genug davon bekommen kann, Würstchen & Co. auf dem Rost zu garen, fühlt sich der andere von „WürstchenWind“ und Rauchschwaden belästigt. Gegen Letzteres hilft ein Elektrogrill, der ganz ohne offenes Feuer auskommt.
Ein Blick in die Hausordnung zahlt sich aus
Wertvolle Informationen hierzu sind auch in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag zu finden. Auch Bezirke und Gemeinden haben Regelungen, die es zu beachten gilt. Für Streit am Zaun sorgt oft aber auch der Garten – nicht der eigene, sondern der der Nachbarn. Um das zu vermeiden, gilt es Bäume und Sträucher stets unter Berücksichtigung der Grund- und Gartengrenze zu pflanzen. Denn sonst kann es passieren, dass sich Laub, Blüten oder der ein oder andere Ast in fremde Gärten verirren und dort für Ärger sorgen. Grundsätzlich gilt: Was über die Gartengrenze wächst, darf nicht nur gepflückt, sondern es dürfen auch Zweige und Äste abgeschnitten werden.
Auf eine friedliche Nachbarschaft
Es empfiehlt sich, auf die Regeln zu achten. Da es allerdings kaum möglich ist, jeden Einzelfall in einem Gesetz oder der Hausordnung festzulegen, steht Hausverstand und Rücksichtnahme auf der Tagesordnung.
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