Generalversammlung

Entsprechend den Bestimmungen der §27 bis 32 der Satzung der BG FRIEDEN sowie des Genossenschaftsgesetzes hat die BG FRIEDEN spätestens im August jeden Jahres am Sitz der Genossenschaft eine Generalversammlung abzuhalten. Die satzungsmäßige Einladung an die Genossenschaftsmitglieder erfolgt durch Bekanntmachung im amtlichen Teil der Wiener Zeitung mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung.

Der Beschlussfassung der Generalversammlung unterliegen im Wesentlichen folgende Punkte: Die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, der Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Revisionsverband, die Wahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern nach Ablauf der jeweiligen Funktionsperioden, die Änderung der Satzung.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen bzw. vertretenen Mitglieder gefasst.

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Präsentation zur Generalversammlung 2022.pdf (2.85MB)
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